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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17 (https://dejure.org/2019,18671)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2019 - 2 L 53/17 (https://dejure.org/2019,18671)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 2 L 53/17 (https://dejure.org/2019,18671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 8 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 48 Abs 1 VwVfG
    Rücknahme einer Baugenehmigung; Zeitpunkt der Kenntnis der Behörde

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer erteilten Baugenehmigung aufgrund der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung; Hinweis auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Rücknahme; Ermessen; Belange, öffentliche; Flächennutzungsplan; Photovoltaikanlage; Außenbereich; Jahresfrist; Bekanntgabe; Vollmacht; Rücknahme einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    Rücknahme einer erteilten Baugenehmigung aufgrund der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung; Hinweis auf die fehlende planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Bau eines Schuppens zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Genehmigung erteilt: Zeitpunkt der Kenntnis von der Rechtswidrigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Genehmigung erteilt: Wann hat die Baubehörde Kenntnis von der Rechtswidrigkeit? (IBR 2019, 642)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Zwar können auch Photovoltaikanlagen - wie Windenergieanlagen - der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen, soweit deren Leistungen auch der Allgemeinheit dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, juris RdNr. 13; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 131. EL Oktober 2018, § 35 RdNr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch weitere Voraussetzung für die privilegierte Zulässigkeit von Anlagen, die der öffentlichen Versorgung (mit Elektrizität) dienen, dass sie ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, a.a.O. RdNr. 14; Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 -, juris RdNr. 11; Söfker, a.a.O., § 35 RdNr. 52a).

    Ortsgebunden im Sinne dieser Bestimmung ist ein Gewerbe nur dann, wenn es nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ausschließlich an der fraglichen Stelle betrieben werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, a.a.O. RdNr. 14; Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 1236/08

    Erteilung einer Baugenehmigung bei Fehlen der Voraussetungen des § 35

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Zwar sind die Darstellungen eines Flächennutzungsplans im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht einfach wie Rechtsnormen anwendbar; vielmehr müssen sie als Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet sein, um zum Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belanges beizutragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1975 - IV C 30.73 -, juris RdNr. 30; OVG NW, Urt. v. 13.11.2009 - 7 A 1236/08 -, juris RdNr. 49; Söfker, a.a.O., § 35 RdNr. 80).

    Vielmehr soll lediglich klargestellt werden, daß der Flächennutzungsplan dort nicht mehr maßgeblich sein kann, wo seine Darstellungen den besonderen örtlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, diese also etwa durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 11.97 -, juris Rdnr. 18; OVG NW, Urt. v. 13.11.2009 - 7 A 1236/08 -, a.a.O. RdNr. 51).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch weitere Voraussetzung für die privilegierte Zulässigkeit von Anlagen, die der öffentlichen Versorgung (mit Elektrizität) dienen, dass sie ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, a.a.O. RdNr. 14; Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 -, juris RdNr. 11; Söfker, a.a.O., § 35 RdNr. 52a).

    Ortsgebunden im Sinne dieser Bestimmung ist ein Gewerbe nur dann, wenn es nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ausschließlich an der fraglichen Stelle betrieben werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, a.a.O. RdNr. 14; Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Erkennt eine Behörde nachträglich, dass sie den beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt und deswegen rechtswidrig entschieden hat, beginnt die Jahresfrist nicht etwa bereits mit dem Erlass des Verwaltungsakts, sondern frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Behörde die Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung erkannt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1.84 und 2.84 -, a.a.O. RdNr. 18 ff.; Urt. v. 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, juris RdNr. 10).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris RdNr. 16).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Vielmehr soll lediglich klargestellt werden, daß der Flächennutzungsplan dort nicht mehr maßgeblich sein kann, wo seine Darstellungen den besonderen örtlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, diese also etwa durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 11.97 -, juris Rdnr. 18; OVG NW, Urt. v. 13.11.2009 - 7 A 1236/08 -, a.a.O. RdNr. 51).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17
    Zwar sind die Darstellungen eines Flächennutzungsplans im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht einfach wie Rechtsnormen anwendbar; vielmehr müssen sie als Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet sein, um zum Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belanges beizutragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1975 - IV C 30.73 -, juris RdNr. 30; OVG NW, Urt. v. 13.11.2009 - 7 A 1236/08 -, juris RdNr. 49; Söfker, a.a.O., § 35 RdNr. 80).
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